Berufungsrichter vor Gericht

Friday 4th of February 2005
Hans Feddersen

Man ist sprachlos!

Es gibt in aller Welt pädophile Menschen, in Belgien, in Südafrika, in „Neverland", ja selbst in Klöstern.

Aber in Namibia muß sich ein Richter wegen der Vergewaltigung von Min-derjährigen verantworten. Und das nicht zum ersten Mal. Wir erinnern uns an einen ähnlichen Vorfall in Swakopmund, der Pio Teek betraf. Ebenso erinnern wir uns an eine Geschichte, wonach Hage Geingob als Premierminister ins Gespräch gekommen war...

Niemand soll verurteilt werden, bevor ihn ein Gericht schuldig erklärt. Solches Verhalten ist absolut wider-lich und muß ausgemerzt werden. Daran darf niemand zweifeln!

Pio Teek, Berufungsrichter am Obergericht, befindet sich in psychia-trischer Untersuchung (und in poli-zeilichem Gewahrsam) im Kranken-haus. Am Mittwoch wurde er dem Magistrat vorgeführt und gegen eine Kaution von N$ 10 000 sowie strengen Einschränkungen auf freiem Fuß belassen. Das Verfahren soll nun am 14. März beginnen.

Richter haben doch eigentlich alles: Ansehen, Geld, Möglichkeiten. Richter sind gegen strafrechtliche Verfolgung nicht immun. Und wer selbst unmoralisch ist (oder geistes-gestört?), kann nicht Vorbild für unsere Gesellschaft sein.

Die Justizkommission unter Richter Peter Shivute hat den Beschuldigten aufgefordert, schriftlich Stellung zu nehmen - und wird sich am nächsten Dienstag wieder mit dem Fall be-fassen. Die Kommission macht dem Präsidenten Empfehlungen (etwa, ob Richter Teek sein Amt zur Verfügung stellen sollte).

Teek soll sich an Mädchen im Alter von neun und zehn Jahren vergriffen haben, was einen besonders schwer-wiegenden Fall darstellt.

Kindermißhandlung hat in den letzten Jahren in Namibia gewaltig zuge-nommen. Man muß sich intensiv mit diesem Problem befassen. Und plötzlich sind die Parlamentarier sprachlos. Sie wollen zwar so gern deutliche Zeichen setzen und harte Strafen verhängen, aber was kann man wirklich zur Bekämpfung der Vergewaltigungen tun? Was ist wirksam? Was bringt eine Resolution, auch wenn sie im Parlament einstimmig verabschiedet wird, wenn ein Richter (!) oder ein Pastor (wie derzeit in Walvis Bay) als Verbrecher entlarvt werden? Immerhin: Unser Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens 15 Jahren vor.

Angesichts der Tatsache, daß sich in Namibia auch HIV/Aids fast hemmungslos ausbreitet, könnte man durchaus die Frage stellen: „Ist die neue Freiheit nicht vielleicht falsch verstanden worden?" Pio Teek war schließlich der erste nichtweiße Richter in Namibia. Ist er mit dieser neuen Aufgabe nicht fertig geworden? So wie andere Menschen im Lande mit der neuen Freiheit nicht umgehen können - wir denken an einen Poli-zeichef-Sugardaddy.

Es gibt bereits Theorien über den „Kulturschock", den die Unab-hängigkeit mit sich brachte: für ehemals unterdrückte ethnische Gruppen ist es schwierig, die neu gewonnene Freiheit richtig einzu-ordnen. Für ehemalige Herrscher-Mentalität ist es übrigens genauso schwer, sich umgekehrt an den Verlust dieser Herrschaft zu gewöhnen.

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