Stellungnahme des Botschafters Rumpf

Sunday 6th of March 2005
PLUS

Am 17. Januar schrieb „Der Spiegel" einen Bericht mit dem Titel: „Zweifel am Wahlergebnis".

Am nächsten Tag reagierte Namibias Botschafter Hanno Rumpf wie folgt, wobei er es vor allem auf Phil ya Nangolos Menschenrechtsorganisation abgesehen hat:

1. Ich beziehe mich auf Ihren o.g. Artikel in der aktuellen Ausgabe ihres Magazins „Der Spiegel". Der Artikel, „Zweifel am Wahlergebnis" ist irre-führend und einseitig gefärbt.

2. Tatsächlich bezweifeln zwei Oppositionsparteien in Namibia die Integrität der Parlaments- und Präsi-dentschaftswahlen im November und haben vor dem Obersten Gericht eine Annullierung der Wahlergebnisse beantragt.

In ihrem Artikel wird jedoch nicht darauf hingewiesen, dass die beiden Parteien alternativ eine Neuauszählung der Wahlergebnisse fordern. Wie sie vielleicht wissen, haben die fünf anderen Oppositionsparteien, die an den Wahlen teilgenommen haben, die Ergebnisse akzeptiert.

Sie haben es unterlassen, ihre Leser und Leserinnen darüber zu informieren, dass die Wahlen von den internationalen Wahlbeobachtern, die sich während der gesamten Wahlperiode in Namibia aufgehalten haben, als frei und fair deklariert wurden.

3. Weiterhin beschreiben sie den klaren Sieg der Regierungspartei SWAPO als „erstaunlich", ohne in diesem Zusammenhang ihre Leser und Leserinnen darüber aufzuklären, dass das Wahlergebnis ähnlich hoch ausgefallen ist, wie in den Jahren zuvor. Der einzige Unterschied bei den Novemberwahlen ist, dass die Opposition die für sie abgegebene Stimmen unter einer größeren Anzahl von partizipierenden Parteien aufzuteilen hatte.

4. Ihre Leserschaft sollte wissen, dass ihr Artikel auf dürftigen An-schuldigungen von „Oppositions-politikern" beruht sowie Aussagen der verrufenen namibischen Gesellschaft für Menschenrechte, die vor der Unabhängigkeit ein Propagan-dainstrument des damaligen Apartheidregimes war.

5. Glaubwürdige journalistische Professionalität beruht auf der Fähigkeit, zwischen Fürsprache und der Berichterstattung von Nachrichten zu unterscheiden. Dieser Artikel vermischt auf großzügige Art und Weise Kommentare und Fakten und verzerrt diese durch den nahtlosen Gebrauch von Erfindungen.

6. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Oberste Gericht in Namibia zu einem angemessenen Zeitpunkt hinsichtlich der Anschuldigungen Stellung beziehen wird. Es wäre wünschenswert, wenn „Der Spiegel" den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten könnte, um dann darüber zu berichten, anstatt ein Anliegen zu fördern, das sehr zweifelhaft scheint.

back
 

Plus online by Plus Weekly
Publisher: Feddersen Publications cc.
email : info@namibiaplus.com
Tel: +264 (0)61 233635
Fax: +264 (0)61 230478
P.O.Box 21506
Windhoek
Namibia