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Friday 26th of August 2005 Am 18. August 2005 um 15 Uhr fand ein Treffen zwischen dem Vorstand der WINDHOEK RATEPAYERS ASSOCIATION und der Stadtverwaltung Windhoek statt. An dem Treffen nahmen von Seiten der Stadtverwaltung folgende Personen teil: der Stadtdirektor (CEO) Herr N K Taapopi, Herr R M Gertze - Direktor für Finanzen, Herr P du Pisani - Direktor für Infrastruktur, Wasser und technische Dienste, sowie Herr Shipiki - Mitarbeiter im Büro des Stadtdirektors. Von Seiten der WRA waren folgende Herren vertreten: Herr RA R. Mueller, Vorsitzender der WRA, Herr H. Bödecker, Sekretär und Schatzmeister der WRA sowie Herr W. gühring, Beisitzer im Vorstand der WRA. Zur Diskussion standen u.a. die Punkte: Erhöhung der Bezüge der Angestellten und Arbeiter der Stadtverwaltung und ein angestrebtes 14. Gehalt für dieselben (siehe Artikel in der NAMIBIAN vom 12. 7. 2005 und offener Brief der WRA dazu an die Stadtverwaltung in verschiedenen Zeitungen), sowie die Kosten der Stadt Windhoek in Höhe von N$ 15 960 für den Geleitschutz des Premierministers T.-B. Gurirab für die Fahrt zu den Heldengedenkfeiern nach Ongulum-bashe im Norden des Landes (siehe Artikel in der AZ vom 1. 10. 2004). Zu Punkt 1: Die WRA vertritt den Standpunkt, daß zwei Gehalts- bzw. Lohnerhöhungen innerhalb von 12 Monaten nicht gerechtfertigt sind. Hierzu bekamen wir folgende Erklärung: die erste Gehaltserhöhung im Juli 2004 wurde von der Gewerkschaft ausgehandelt und betraf lediglich die unteren Gehalts-/ Lohnklassen (unskilled und semi-skilled workers), während die zweite Gehaltserhöhung im November 2004 nur für Fachkräfte, Experten und Abteilungs-Führungskräfte ausge-handelt worden sei. Es handele sich daher nicht um zwei Erhöhungen innerhalb von 12 Monaten, sondern nur um jeweils eine Erhöhung für zwei verschiedene Gruppen. Bezüglich des 14. Monatsgehaltes machten wir auf folgendes aufmerk-sam: da ein 14. Gehalt bereits einmal 2003 gezahlt worden sei, bestehe die Gefahr, daß im Falle einer Wieder-holung in 2005 ein Gewohnheitsrecht (common law) auf eine solche Zahlung alle 2 Jahre entstehen würde. Nach der Diskussion über diesen Punkt wurde uns glaubhaft versichert, daß damit die Möglichkeit eines 14. Gehaltes vom Tisch sei und nicht mehr in Betracht gezogen würde. Zu Punkt II: Nach dem Stadtver-waltungsgesetz ist die Sradr Windhoek verpflichtet, auf Antrag eine Eskorte für den Präsidenten oder den Ministerpräsidenten zu stellen - aber nur innerhalb der Stadtgrenzen. Die WRA vertritt den Standpunkt, daß die Budgets der entsprechenden Mini-sterien ausreichend sein müßten, um solche Kosten selbst zu tragen und es nicht gerechtfertigt ist, solche Kosten auf die Windhoeker Steuerzahler abzuwälzen. Wir haben daher dazu aufgefordert, die Erstattung diesesw Betrages (N$ 15 960) vom Büro des Ministerpräsidenten einzufordern. Es wurde uns versichert, daß man mit dem Büro des Ministerpräsidenten über diesen Punkt verhandeln werde und uns über die Verhandlungen schriftlich zu informieren. Ein weiterer Diskussionspunkt konnte nicht zu einem Resultat führen, da von Seiten der Stadt hierzu noch erhebliche Informationen eingeholt werden müssen, wobei die WRA Unter-stützung in Form von Beweis-Unterlagen angeboten hat. Dieser Punkt wird weiter verhandelt. Das Treffen endete nach einer Stunde und 15 Minuten. Uns wurde versichert, daß wir mit unseren Anliegen und Beschwerden jederzeit im Büro des Stadtdirektors willkommen seien. |
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