![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||
|
Tuesday 24th of January 2006 Während der Urlaubspause hattre die Namibische Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) darauf hingewiesen, daß die "meisten der 132 wegen Hochverrats angeklagten Caprivi" nur unfreiwillig und unter Folterbedingungen eine Aussage gemacht hätten. Deshalb beantragte die NGfM einen "Prozeß-im-Prozeß". Am Donnerstag reagierte das Obergericht („Registrar" Joubert). Es sei zwar richtig, daß ein Gericht nur Aussagen akzeptieren könne, die freiwillig gemacht wurden - und ein Prozeß der angedeuteten Art könne juristisch korrekt sein -, aber angesichts der Tatsache, daß solch ein Vorgehen den Caprivi-Hochverratsproß noch weiter verzögern würde, und da andererseits auch das Legal Assistance Centre sich für ein Urteil gegen die Verzögerung in dieser Angelegenheit stark gemnacht habe, sei man zu dem Schluß gekommen, daß eine Unter-suchung zu diesem Zeitpunkt unnötig sei. Immerhin stünden den Angeklagten andere Möglichkeiten offen, z.B. die Berufung nach einem Urteil des Obergerichts. Im Falle solch einer Berufung an das Oberste Gericht könne der Gerichtspräsident ein Urteil fällen. Sollte die „Falschaussage" von einem Zeugen der Anklage erzwungen worden sein, so werde man dies im Kreuzverhör feststellen. Der Wert der Zeugenaus-sage könne dabei bestimmt werden. Die NGfM hatte einen separaten Gerichtsprozeß beantragt, der die Anschuldigungen untersuchen sollte, wonach Aussagen eines großen Teils der 132 Caprivi unfreiwillig („unter Folter") gemacht worden seien. Sie wurden als „Separatisten" angeklagt und des Hochverrats beschuldigt. Der Caprivi-Prozeß dauert an. |
|||||||||||||||||||
![]() |
Plus online by Plus Weekly |
![]() |
||||||||||||||||||





