Hans Feddersen

Friday 10th of February 2006
16 Jahre Verfassung

War das ein wichtiger Tag, dieser 9. Februar 2006, an dem man der namibischen Verfassung einen Festakt vor dem Tintenpalast einräumte.

Frage: Wie wichtig war der 16. Jahrestag? Warum eigentlich hatte man nicht den 10 oder den 15. ähnlich feierlich veranstaltet?

Wie dem auch sei. Man möchte richtig stolz sein.

Zunächst ist es natürlich erfreulich, daß Namibia eine der liberalsten Verfassungen in Rekordzeit verab-schiedet hat.

Zum zweiten: Wir erinnern uns gern daran, daß wir für Südafrika eine Art Vorreiter oder gar Vorbild waren. In diesem Sinne sei erwähnt, wie friedlich der Übergang in Namibia vonstatten ging. Geprägt von Versöhnung und Toleranz, wie man sie während der vorausgegangenen Kriegsjahre nicht erwartet hatte. Im Gegenteil: Das Schicksal vor allem der Weißen war damals recht unsi-cher. Heute wissen wir: Im Notfall kann man sich auf die Verfassung berufen.

Zum dritten: Stolz können wir darauf sein, daß die Verfassung zu einer Symbiose zwischen dem starken Exekutivpräsidenten - wie ihn Swapo wünschte - und den Minderheitsrechten der kleinen und kleinsten Volksgruppen und Einzelpersonen wurde. Natürlich gab ein kleiner Kniff den Aussxchlag: Vergessen wir nie, daß Minder-heitenrechte, persönliche Freiheiten (oder eben: Grundrechte) durch Artikel 131 garantiert sind und nicht einmal durch eine Zweidrittel-Mehrheit des Parlaments oder des Nationalrates geändert werden können. Solange es die Verfassung gibt und sie nicht von irgendeinem Diktator „aus dem Fenster geworfen wird".

Zu diesen Rechten gehören auch Meinungsfreiheit (jawohl!), das Recht auf Privatbesitz und das Recht, politische Parteien zu gründen und an freien, geheimen Wahlen teilzu-nehmen.

Wir dürfen uns an eine unabhängige Justiz wen-den, wenn etwas nicht klappt. Auch das Amt des Ombudsman steht für Transparenz und poli-tisches Gleichgewicht zur Verfügung.

Und hier ist der Punkt, an dem man auch Fragen stellen darf: Sollte unsere Verfassung nicht geändert werden, damit das Amt eines Vizepräsidentenentsteht?

Noch viel wichtiger ist die Frage: Wer sorgt dafür, daß die Verfassung zu Leben erweckt wird?

Tage wie dieser sind wichtig. Man wird ja sonst selten zum Denken angeregt. Vor allem zum Denken über Rechte und Pflichten. Denn auch dazu gibt die Verfassung Aufschluß.

So haben wir in hervorragender Art die Gewaltenteilung in unserer Demokratie festgeschrieben. Was aber, wenn die Richter fehlen? Was ist, wenn trotz aller wunderbaren Beteuerungen der allgemeine Rückgang nicht zu verleugnen ist? Angefangen von simplen Dienst-leistungen. Müssen große Ideale und Vorhaben tatsächlich an „der Mentalität" zugrunde gehen? Wie steht es um die Arbeitshaltung ? Und wie steht es um die Fähigkeiten jener Menschen, die sich aufgrund einer „affirmative action" plötzlich in hohen Posten wiederfinden, die sie nicht meistern können. Hier liegt ein Acker brach, der noch bebaut werden muß. Ebenso fragt man sich, ob Frauenrechte verfassungsmäßig geregelt werden müssen, oder ob sich Frauen auch selbst behaupten können.

Und vorsicht: Ein jeder sorge dafür, daß Umerziehung und political correctness ihm nicht die Freiheit rauben! Denn dann nützt die beste Verfassung nichts!

 

 

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