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Saturday 27th of January 2007 Heute widme ich mich den „Toleranzen & Freiheiten“, Geisteshaltungen wie sie nur in Preussen entstehen konnten und beispielhaft für ganz Europa waren.„Die Vorstellung der Staatseinwohner von Gott und göttlichen Dingen können nicht Gegenstand von Zwangsmassnahmen sein. Jedem muss eine vollständige Glaubens-und Gewissensfreiheit gestattet werden. Niemand soll wegen seiner Religionsmeinungen beunruhigt, verspottet oder gar verfolgt werden.“ Dieser Satz im 11. Titel des Allgemeinen Landrechts für die Preussischen Staaten von 1794, der bedeutendsten Gesetzeskodifikation des 18. Jahrhunderts, wiederholt die schon seit 1609 in Brandenburg bestehende Glaubensfreiheit. Schon vor diesem Erlass hat der noch sehr junge König Friedrich der II., den man später den Grossen nannte, an den Rand eines Berichts geschrieben: „Die Religionen müssen alle toleriert werden...Denn hier muss ein jeder nach seiner Fasson selich werden.“ Religionsfreiheit fürt zur Meinungsfreiheit, aus dieser entsteht Rede-und Schreibfreiheit, Rechte die für uns heute ganz selbstverständlich sind. Preussen stand aber auch für die Rechte des Bürgers in Bezug zu seiner Justiz. Friedrich der Grosse sah in einem schleppenden Geschäftsgang der Justiz eine schwerwiegende Rechtsverweigerung für den gemeinen Bürger. In seiner persönlichen Anweisung an die Beamten, die das Allgemeine Landrecht formulieren sollten, heisst es daher in Ziffer 2 seines Briefes: Die Prozesse sind in einem Jahr zu Ende zu bringen. Beispielhaft noch heute für die BRD sowie meine neue Heimat Namibia, wo man noch immer Menschen in langwierigen, endlosen Prozessen, nach preussischer Ansicht, das Recht verweigert! Aus der Geisteshaltung der Gedankenfreiheit erwuchs in Preussen die Abschaffung der Hexenverfolgung am 13. Dezember 1714. Über 5 Jahrhunderte beherrschte diese grausame Hexen-und Ketzerverfolgung die europäischen Staaten. Da gab es keinen Fürsten der es gewagt hätte, der Kirche in den Arm zu fallen. Erst Friedrich Wilhelm der Erste, der Soldatenkönig, bestimmte, dass in seinem Staat jedes Urteil, das auf die Vollziehung der Folter erkennt und jedes nach einem Hexenprozess ergangene Todesurteil, ihm persönlich zur Bestätigung vorgelegt werden muss! Damit endete in Preussen diese unmenschliche Justiz...Jahrzehnte bevor die restlichen europäischen Staaten dem Beispiel folgten! Eine weitere beispielhafte Geisteshaltund der preussischen Könige zeigte sich in dem Verbot der Sklaverei. Nach dem spanischen Erbfolgekrieg, hier nahm Preussen auf Seiten Österreichs und Englands, gegen Frankreich teil, wurde 1713 der Friede zu Utrecht geschlossen. Spanien übertrug das Monopol zum Handel mit Sklaven auf England, das danach die grösste und bedeutendste Sklavenhändlernation der Geschichte wurde. Ein lukratives Geschäft. bei dem man rücklickend sogar von Völkermord sprechen könnte. Friedrich Wilhelm I, duldete keine Sklaverei, sodass der äusserst geringfügige Sklavenhandel in Brandenburg-Preussen, total zum Erliegen kam. Diese Geisteshaltung wurde von Friedrich dem Grossen übernommen, weitergeführt und gesetzlich fixiert im Allgemeinen Landrecht für die preussischen Staaten und zwar bezüglich aktiver und passiver Sklaverei. Arabische Händler liessen, nach konservativen Schätzungen, circa 12 Millionen Afrikaner wie Tiere jagen und fangen, dann wurden sie an Engländer, aber auch Dänen und Holländer, verkauft. Ein Drittel davon, 4 Millionen, starben bereits auf dem Schiffstransport. Nicht vergessen dürfen wir die geschätzten 10 Millionen Schwarze die bereits auf dem innerafrikanischen Transport zur Küste ums Leben kamen! Stehen diese Fakten in namibischen Geschichtsbüchern...ich werde mich erkundigen! |
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