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Friday 13th of June 2003 Das Ministerium für Umwelt und Tourismus gab bekannt, daß während der Jagdsaison (1. Juni bis 31. Juli) auf normal eingezäunten Farmen und kommunalen Hegegebieten gejagt werden darf. Permits werden an Farmbesitzer und Pächter ausgereicht. Es dürfen erlegt werden: 3 Stück Großwild oder 2 Stück Großwild und 4 Stück Kleinwild oder 1 Stück Großwild und 8 Stück Kleinwild oder 12 Stück Kleinwild. Großwild sind: Kudu und Oryz; Kleinwild schließt ein: Springbok und Warzenschwein. Für die Jagd auf Warzenschweine müssen ein Jagd-Permit vom Ministerium für Umwelt und Tourismus und ein Veterinär-Permit vom Veterinäramt beantragt werden.Auf Farmen, die größer sind als 1 000 Hektar und wildsicher eingezäunt sind, dauert die Jagdsaison vom 1. Mai bis 31. August. |
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