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Friday 20th of July 2007 Der Weigerung dreier türkischer Verbände am Integrationsgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel teilzunehmen, weil das neue Zuwan-derungsgesetz rassistisch sei, sorgte im deutschen Blätterwald für einige Unruhe. Das neue Gesetz sieht u.a. vor, dass nachziehende Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein und über rudimentäre Deutschkenntnisse ver-fügen müssen. back Die durch ihre hartnäckige und letztlich erfolgreiche Gegnerschaft zum noch amtierenden CSU-Vorsit-zenden Edmund Stoiber bekannt ge-wordene Fürther Landrätin Gabriele Pauli hat ihre Kandidatur bei der im deutschen Herbst anstehenden Wahl auf den CSU-Vorsitz angekündigt. Die CSU-Spitze amüsierte sich darüber. Anders der bayerische CSU-Wähler. Laut einer von „Bild am Sonntag“ veranlassten Umfrage halten immerhin 15 Prozent der Wähler Pauli für die ideale Nachfolgerin für Stoi-ber. Bald ist die Hälfte der deutschen Bevölkerung 50 Jahre und älter. Über die realen Folgen dieser demogra-phischen Entwicklung gehen die Meinungen derzeit noch auseinander. Der Vorstoß des seit April 2005 als Papst Benedikt XVI. amtierenden katholischen Geistlichen Joseph Ratzinger, mit welchem er zu Beginn der Woche der evangelischen Religion den Kirchenstatus abspricht, sorgt zumindest unter den evangelischen Christen in Deutschland für Ge-sprächsstoff. Beruhigend ist dabei allemal, dass der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz in Deutschland, Joachim Kardinal Meissner, der seinerseits in der Ver-gangenheit auch schon durch das Verbot gemischt religiöser Feiern auf sich aufmerksam gemacht hatte, mit den Evangelischen im ökumenischen Gespräch bleiben will. Das in Karlsruhe ansässige Bundes-verfassungsgericht entschied denkbar knapp, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags ihre Neben-tätigkeiten und daraus fließende Nebeneinkünfte offen legen müssen. Gegen das diesbezügliche, noch unter der rot-grünen Regierung von Kanzler Gerhard Schröder verabschiedete Gesetz hatten neun Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen geklagt. An der nun stattfindenden Online-Veröf-fentlichung gab es bereits massive Kritik. Die in 3 Stufen geordneten Nebeneinkünfte (1: 1000-3500 Euro; 2: 3500-7000 Euro; 3: über 7000 Euro) können unter folgender Adresse ein-gesehen werden: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/nebeneinkuenfte/index.html. |
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