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Wer kritisiert, kann Koffer packen Friday 24th of August 2007 Um das demokratische Verständnis in Namibia müßte man sich echte Sorgen machen. Wenn nicht alles viel zu durch-sichtig wäre... back Bereits im Dezember hat sich der Menschen-rechtler Phil ya Nango-loh an das Gericht in Den Haag gewandt. Bis zum jetzigen August wurde das Vorgehen kaum beachtet. Warum aber jetzt? Weil es so wun-derschön „ausgeschlachtet“ werden kann. In einem Land, wo Personen allzu leichtfertig „gemobbt“ werden, statt daß Toleranz - und eben Demo-kratie - herrschen, rückt eine teilwei-se primitive und geistesarme Masse zusammen, um das „Symbol der Ver-söhnung“ , den „Empfänger so herr-lich vieler internationaler Auszeich-nungen“ zu verteidigen. Manche der 2000 Demonstranten in Outapi waren zum Beispiel höchstens 14 Jahre alt! Gut ist wohl nur, was die Partei im Anlauf auf den Parteitag stärkt. Nujoma lehnt eine Wahrheitskom-mission strikt ab. Wie er jede Verhandlung mit dem „Eltern-komitee“ seit Jahren ablehnt. Denn dieses möchte wissen, was aus rund 2000 bis 4200 Vermißten wurde. Nangoloh wünscht genau das: eine Wahrheitskommission, die die dama-ligen Verbrechen „auf beiden Seiten des Befreiungskampfes“ aufdeckt. Da interessiert dann auch, was mit den 200 Leichen geschah, die angeblich vom Flugzeug aus (von Südafrikanern) in den Atlantik geworfen wurden. Es kann nicht darum gehen, daß eine Klage die gesamte Versöhnungs-politik in Frage stellt. Es kann also nicht darum gehen, daß eine Persönlichkeit so tut, als sei sie das Symbol für ganz Namibia. Und so immun und weit über dem Gesetz, daß sie nicht angeklagt werden kann. Man fragt sich, warum mit dem Badewasser (NGfM) auch gleich das Kind (die Medienfreiheit) ausge-schüttet werden soll. Ist der National-rat tatsächlich in der Lage, ein Gesetz über Richtlinien für Medien zu erlas-sen? Eben nicht. Seine Funktion beschränkt sich auf „regionale Interessen“. Der Nationalrat ist eben nicht alleiniger Gesetzgeber. Aber die Medien haben es schwer. Da wird eine Journalistin von einem frustrierten Mörder brutal getreten... Und auch andere haben es schwer. So wurde Prof. Diescho vor kurzem vom Regionalrat Oshana wie-der ausgeladen, weil er Nujoma kritisierte. Und die akademische Freiheit war wohl aufgehoben, als ein Professor aus Simbab-we nicht an der Unam über seine Heimat referieren durfte. Man kann von hiesigen „Demokraten“ leider keinen Humor erwarten. Denn dann hätte der Staatsmann Dr. N. vielleicht längst den Phil zu einem klärenden, unschuldigen Gespräch eingeladen. Und allen wäre bald klar gewesen, daß der Krieg eigene Gesetze hat... Diese Chance hat der Landesvater mal wieder vertan. Und nun sollen sogar Richtlinien für die Presse- und Meinungsfreiheit diskutiert werden. Also: Zurück in die Steinzeit!? Denn es ist noch gar nicht so lange her, da war Windhoek Vorreiter ei-ner Pressefreiheit, die von der UNO unterstützt wurde. In der „Windhoeker Erklärung“ vom Mai 1991 hieß es ganz richtig, daß eine freie und pluralistische Presse wesentlicher Bestandteil der demokratischen Entwicklung sei. Und afrikanische Staaten wurden ausdrücklich gebe-ten, Pressefreiheit durch Verfassungsgarantien zu ermutigen (Absatz 9). Nun, damals hatten wir schon eine liberale Verfassung, die unsere Menschenrechte (wie Meinungs- und Pressefreiheit) schützt. Artikel 131 bestimmt heute noch, daß die Grund-rechte nicht aus der Verfassung entfernt werden können. Das müssen so intelligente Politiker wie National-räte doch wissen. Und alle, die sich jetzt so vehement für Nujoma ein-setzen. Was wäre denn, wenn die NGfM nicht Nujoma, sondern nur die anderen drei Herrschaften angeklagt hätte? Oder wagt man sich nicht an solche Differenzierung... in einem Land, wo Studenten eine Petition, die an den Staatschef gerichtet ist, dem Premierminister überreichen? Und wo der Präsident höchstper-sönlich sagt: „Wer XYZ (nein: Nujoma!) kritisiert, kann seine Koffer packen“. Amen! |
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