Serie unterbrochen - Fragen zur Recherche...

Friday 14th of September 2007
Hans Feddersen
ANTWORT AUF FISCHER-LESERBRIEF

Sehr geehrter Herr Fischer,
vielleicht verstoße ich nun wieder gegen Ihre Auffassung von gutem Journalismus. Dennoch: ich unter-breche die Serie über „Porno-Gabi“ kurz, um den Stand der Recherche durch lauter Fragen anzudeuten. Lauter Fragen halt, auch wenn sie insgesamt total rhetorische Fragen sind...
Vielen Dank für ihre Anregungen bezüglich einer Geschichte, die sie seit 2002 mit viel Amtshilfe recher-chierten und die sie in den Jahren 2003 und 2004 maßgeblich in der AZ publiziert haben.
Ich fand es bemerkenswert, daß bei dem betriebenen überdimensionalen Aufwand Ihrerseits, eine strafrecht-liche Relevanz in keinem angeschul-digten Sachbereich von Ihnen bewirkt werden konnte. Erlauben Sie mir „Lauter fragen“:
Die Hintergründe Ihres Mißerfolge können nur schlechte Recherchen, unwahre Geschichten oder Motive sein, die Ihnen einen persönlichen Vorteil auf Ihrem journalistischen Weg ebneten. Zeitweise dachte ich, das die Methoden der Berichter-stattung aus längst überwundenen dunklen Zeiten im Osten Deutsch-lands zur Beseitigung unliebsamer Bürger in Ost und West von gewissen Organen, deren Hauptsitz in Ostberlin waren stammten.  Und tatsächlich schreiben Sie von „bezahlten Leserbriefen“, etwas, was wir hier in Namibia nicht kennen! Das ist schlichtweg nicht üblich.
Wie ich Ihrer Vita entnahm, haben Sie doch Ihre ersten journalistischen Lorbeeren im damaligen deutschen Osten erworben!
Aus meiner recherche ergab sich bisher, daß Gabriele Behrens und Joshua Hecht, beide mit einer krimi-nellen Vergangenheit behaftet, Ihre Hauptinformanten waren. Frau Behrens hat frisierte Unterlagen, die sie sich auf dubiose Art und Weise in Flensburg beschaffte und die sie später als Gesamtwerk bei der Staatsan-waltschaft im gleichen Ort als Anzeige einreichte, Ihnen zur Ver-fügung gestellt. Wurde Herr Hecht nicht von einem offiziellen Botschafts-angehörigen der BRD in Windhoek dazu überredet, eine Aussagezu Protokoll zu geben, die derart „falsch“ war, das dem Normalbürger der Glaube an einen Rechtsstaat verloren gegangen wäre? Ich gehe davon aus, daß die Botschaft über diesen Sach-verhalt unter der Nennung von „Ross und Reiter“ informiert ist.
Wie Ihre Gastelterninformationen zustande kamen, kann mit wahr-haftigem Journalismus nicht betitelt werden. Jugendämter haben Ihnen nach meinen Recherchen keine Auskünfte erteilt. Von der Polizei und der Staatsanwaltschaft, in Namibia und Deutschland, konnten Sie nur den von Ihnen publizierten „IST-STAND“, nämlich „ an der Sache ist nichts dran“ nach den ERMITT-LUNGEN erfahren haben. Mit den vorliegenden “Statements“ der Er-mittlungsbehörden, sind ihre zitierten Fakten vollkommen gegenstandslos geworden. Das gilt es zu akzeptieren.
Ich will allerdings mit meinen Recherchen nicht hinter den Berg halten; gleichzeitig könnten Sie als erfahrener und guter Journalist mir sagen, ob ich überhaupt die richtigen Fragen stelle.
Zu den Fakten
Zu ihrem Fakt „Nichtveröffentlichung des Berichts des Untersu-chungsausschuss“
Nach meinem Wissensstand hatte dieser Ausschuß den Auftrag, eine interne Untersuchung durchzuführen und die Ergebnisse dem Vorstand der Buschschule zugänglich zu machen. Stimmen Sie dem zu? Dafür erhielten sie eine Bezahlung von ca. N$ 80.000. Korrekt? Der Bericht umfaßte 6 Seiten und ca. 80 Seiten Dokumen-tationen, die von den Buschschule-mitarbeitern für ihre Auftraggeber (Jugendämter und Eltern) penibel angefertigt wurden.Ist das so? Also waren die Dokumente offen und ehrlich aufgezeichnet?
Der gesamte Vorstand der Busch-schule kritisierte jedoch die Vor-gehensweise des Ausschusses, das Nichteinhalten des definierten Auftrags, die Schlußfolgerungen und die Fehlerhaftigkeit des übergebenen Dokumentes.Ob das so stimmt, frage ich nicht, denn dieser Sachverhalt ist Ihnen ebenfalls mitgeteilt worden und mit der „Widersprüchlichkeit des Be-richtes“ umschrieben worden. Ich will hier nicht auf weitere Einzelheiten eingehen, da diese äußerst peinlich für die Verfasser des Berichtes werden könnten.
Fakt: Unzufriedenheit
Bis zu Ihren fragwürdigen Veröf-fentlichungen, gab es - soweit ich feststellen konnte - keine unzu-friedenen Auftraggeber, im Gegenteil, die Buschschule war die einzige Organisation, die im Rahmen eines geprüften Qualitätsmanagment ar-beitete und sich den regelmäßigen Prüfung der dafür vorgesehenen Instanzen stellte. Das zweifelt niemand an. Die von Ihnen benannten Mitarbeiter, waren im wesentlichen Entscheidungsträger in der Busch-schule, da sie selbständig agierten und ihre Entscheidungen nur rechtfertigen mußten. Sie konnten dementsprechend nur mit sich selbst unzufrieden sein oder eigene versteckte Ideen ver-folgten. Letzteres traf dann im Jahre 2004 wohl plötzlich auch zu. Im Übrigen sind Unzufriedenheiten nur ein Fakt, Verbesserungen und Kundenzufriedenheit zu überprüfen und sind meines Wissens kein strafrechtlicher Sachverhalt.
Fakt: Urteil in Stadthagen gegen einen Busch-schüler
Das Urteil beruhte nicht in der Härte auf die Entgleisung von drei Busch-schülern in Namibia, sondern auf der Tatsache, daß der Betroffene schon eine Vielzahl von Erziehungs-maßregeln, Verwarnungen und kleiner Strafen im Vorfeld erhielt und unter Bewährung stand. Aus allen Delikten wurde später dann eine Gesamtstrafe verfaßt, die einen Freiheitsentzug nach sich zog. Der Verurteilte war nicht der Haupttäter. Der Haupttäter be-kam nur eine Bewährungsstrafe. Sind diese Recherchen richtig?
Als Anregung gebe ich Ihnen noch, falls dies unter Kollegen nötig ist, daß nach Rücksprache mit der Betroffenen der AZ-Bericht bezüglich des Vorfalls in den meisten Passagen unwahr war. Die Betroffene regt sich noch heute darüber auf. Sie betont auch, daß eine Ex-Phoenix-Mitarbeiterin ihr Marty-rium zu verantworten hatte, denn diese hatte sie über die Möglichkeit von Übergriffen rechtzeitig infor-miert. Die Leitung der Buschschule wurde von dieser Mitarbeiterin erst nach dem Übergriff informiert. Sie lobte noch die profesionelle Hilfe, die sie von Seiten Buschschule nach diesen Erlebnissen, bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland erhielt. Sie schloß ihre Schule ab und ist zurzeit in einer Tischlerlehre in Hamburg - wußten Sie das?
Fakt: Fehler zugegeben und Struktur geändert.
In jeder Organisation treten Probleme auf den verschiedensten Gebieten auf. Das gabs angeblich auch bei PLUS, was Sie sofort ausschlachteten... Erinnern Sie sich?
Auch die Buschschule überprüft im Rahmen ihrer Verfahrensanweisung „ständige Verbesserungen“ fehler-hafte Prozesse, wie mir ein Vorstandsmitglied glaubhaft versi-cherte.. Das ist normal und Bestand-teil eines geprüften Management-systems. Die Strukturen wurden überprüft und als tragfähig weiter beibehalten. Die Ernennungen von Dr. Pillmannova als Geschäftsführerin war nicht aus strukturellen Gründen notwendig sondern aus krankheits-bedingten. Helmuth Scharnowski litt damals unter einer Herzinsuffizens und bedurfte dringend einer Auszeit. Heute weiß man, daß ein Hinter-wandinfarkt, den er anscheinend gut kompensierte, das tatsächliche Krank-heitsbild war. Diese Begründung ließen Sie „trotz besserem Wissen“  in ihrer Berichterstattung aus. 
Fakt: Bericht in der Fachzeitschrift „Erlebnispädagogik“
Sie, Herr Fischer, waren doch der Verfasser des Berichtes in der von Ihnen zitierten Fachzeitschrift?  Nachdem „Ihr“ Artikel dort ver-öffentlicht wurde, druckten Sie den-selben Artikel mit der Aussage aus einer „Fachzeitschrift“ in Deutsch-land in der AZ ab?  Entschuldigen Sie, das bezeichne ich als Heuchelei in Perfektion und die Verdummung der namibischen Leser...
Mehr Unglaubwürdigkeit eines Chef-radakteurs als in diesem Sachverhalt ist nun nicht mehr möglich. Sie, Herr Fischer, sollten Ihren Hut nehmen - bevor ich mich „meiner Schande schäme“.
Tatsache ist, daß das gleiche Blatt jetzt beauftragt ist, eine Dokumen-tation über „so genannte Indivi-dualhilfen „ im Rahmen der Jugend-hilfe im Ausland zu erstellen. Die Buschschule hat sich freiwillig zur Mitwirkung bereiterklärt. Alle anderen Organisationen in Namibia, besonders auch die von ihnen zitierte Organisation „Phoenix“ halten sich bedeckt. Warum wohl?
Fakt: Privatklage der Buschschulen-verant-wortlichen gegen die AZ.
Diesen Punkt fand ich bei meinen Forschungen besonders interessant. Da die von Ihnen viel zitierte Be-trügerin Gabriele Behrens eine Anzeige in Deutschland und andere Verbindungen, die sie besser kennen als ich, auch in Namibia eine Unter-suchung auf höchster Ebene bewirken konnten, machte es kein Sinn das Verfahren  auf Anraten des Anwaltes offen zu halten. Als Kollege darf ich Sie informieren, daß  eine Klage gegen die AZ zu jeder Zeit wieder ein-gereicht werden kann. Helmuth Scharnowski hält sich in dieser Hinsicht allerdings bedeckt. Der Anwalt der Buschschule teilte mir mit, daß es damals  darüberhinaus eine Vereinbarung zwischen der AZ und der Buschschule gab, daß die Berichterstattung  im August beendet  sein sollte. An diese Vereinbarung lieber Herr Fischer, hielten Sie sich nicht. Oder liege ich hier völlig falsch?
Fakt: Aufenthalt in der Psychiatrie
Es war für mich schon erstaunlich, daß die Unterbringung eines Jugend-lichen in ein Fachkrankenhaus strafbar sein sollte. Haben Sie, Herr Fischer, in diesem Falle nicht Ihre berufliche, also sachliche Kompetenz völlig überschritten, äußerst schlecht recherchiert und ihre Leser bewußt falsch informiert? Soweit meine Recherche in diesem Falle: Die Verantwortlichen der Buschschule haben völlig gesetzestreu, angemessen und profesionell nach Auskunft der Vormünderin agiert. Sie informierten zeitnah, holten sich vom Vormund die gesetzlich notwendigen Genehmigun-gen ein, bezogen die Jugendliche mit ein. Die Einweisung der Jugendliche aufgrund ernsthafter Schwierigkeiten wurden von Dr.med Japhet, Leitender Facharzt, Dr. med Hoffmann, pers. Therapeutin der Patientin, und von Dr. med. Sieverhagen als externer Fach-arzt überwacht. Die sozialpäda-gogische Betreuung, festgehalten in Tagesberichten, wurde durch die Fachkräfte der Buschschule und der Leitung der Buschschule übernom-men. Nach 4 Monaten, wurde die Jugendliche 2 Monate zur Reinte-gration in eine Familie beurlaubt. Leider ohne Erfolg, so daß eine erneute Aufnahme in das Krankenhaus erfolgte. Nach abermals 3,5 Monaten, konnte die Patientin endgültig ent-lassen und ambulant betreut werden. Sie verblieb noch ein weiteres Jahr in Namibia, konnte also aus fachlicher Sicht die angebotenen Hilfen anneh-men, bevor sie nach Deutschland zurückkehrte. Zur Diskreditierung der Buschschule veröffentlichten Sie eine Darstellung der nun jungen Erwach-senen, die jeder fachlichen Reflektion entbehrte. Sie haben im Grunde das Krankheitsbild dieser jungen Frau noch dramatisiert und verstärkt, indem Sie die einzigen richtigen Handlungen,  in Frage stellen ließen und somit Pro-bleme die dringend ärztlich behandelt werden mußten den Umstand der Manifestierung aussetzten. Soweit meine Information. Sollte sie stimmen - und das hat man mir bereits gesagt -, dann kann ich Ihnen nur raten, sich zukünftig aus solchen sehr diffizilen Problemen herauszuhalten.
Das Krankenhaus bestätigte der Buschschule in einem Schreiben von 2003, daß die „verspätete Zahlung“ nicht ein Problem der Buschschule, sondern in der Umstellung der Kran-kenhausadmistration begründet war. Herr Fischer, auch hier lagen Sie wohl „nicht nur knapp“ daneben.
Selbstverständlich habe ich zu meinen Behauptungen die entsprechenden Nachweise in meinen Akten. Anson-sten war ich gerne bereit, ihren Denk-anstößen zu folgen und Sie lieber Herr Fischer, maßgeblich in ihren Ein-schätzungen und Recherchen zu berichtigen.

Auf ihr bewertendes Niveau was meine Person betrifft, laß ich mich nicht mehr ein. Man gewöhnt sich an vieles... Also kein Kommentar.

Ich wünsche Ihnen viel Kraft und gutes journalistisches Schaffen
Hans Feddersen

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