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Saturday 14th of February 2004 Spiegel-online (7. Februar) und das Magazin Der Spiegel (9. Februar) melden, daß die Klage der Herero gegen Deutschland im vergangenen Juni diskret zurückgezogen wurde, weil ein Zustellversuch in Berlin scheiterte. Jetzt bemühen sich die Kläger um „diplomatische Unterstützung". Hier der volle Wortlaut aus dem „Spiegel": Nach einem gescheiterten Zustellversuch ist die Klage, die Angehörige des Herero-Volkes gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt hatten, schon vor Monaten diskret zurückgezogen worden. Hintergrund des Rechtsstreits ist die brutale Niederschlagung des Herero-Aufstands durch Truppen des deutschen Kaiserreichs im Jahr 1904. Nachfahren der Opfer verklagten die Bundesrepublik wegen angeblichen Völkermordes vor einem Washingtoner Gericht auf Entschädigung in Höhe von zwei Milliarden Dollar. Wie sich aus einem erst jetzt bekannt gewordenen Schreiben ergibt, weigerte sich die zuständige Justizverwaltung des Landes Berlin im Februar 2002 unter Berufung auf „deutsche Hoheitsrechte", die Klage förmlich zuzustellen. Nachdem das US-Gericht den Herero eine Frist gesetzt hatte, zogen diese ihre Klage im Juni vergangenen Jahres „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zurück, so Herero-Anwalt Philip Musolino; die Kläger bemühten sich derzeit um „diplomatische Unterstützung". Über ein Parallelverfahren gegen beteiligte deutsche Unternehmen muss demnächst ein Berufungsgericht entscheiden; das zunächst angerufene Gericht in Washington hatte seine Zuständigkeit verneint und die Klagen zurückgewiesen. Diese Meldung ist auch deshalb interessant, weil im Jahr 2004 zum 100-jährigen „Gedenken an den Völkermord" aufgerufen wird. |
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