Leserbrief: Sorge um Vize-Bürgermeister

Friday 16th of July 2004
Vizeminister Toetemeyer

ehr geehrter Herr Federsen,

Ich beziehe mich auf Ihren Leitartikel vom 9. Juli 2004.

Es sind Ihnen scheints nicht genaue Informationen zugetragen worden. Es handelt sich um Karibib und Usakos.

Es liegt kein Antrag von beiden Ortschaften vor, den Status zu ändern und ist auch nicht ein solcher dem Generalstaatsanwalt vorgelegt worden. Letzterer Amtsträger wäre auch nicht befugt dazu, da eine solche Entscheidung völlig in den Händen des Ministeriums liegt.

Was mir Sorge bereitet, und diesbezüglich habe ich einen Brief an das Büro des Generalstaatsanwalts geschickt, ist, dass bisher in beiden Orten noch kein Vize-Bürgermeister gewählt und in diesem Amt bestätigt worden ist. Das Gesetzt schreibt vor, dass die Exekutive sich aus dem Bürgermeister dem Vize-Bürgermeister und drei Mitgliedern des Verwaltungausschusses (management committee) besteht. Meines Erachtens ist eine Exekutive nicht vollständig und dem Gesetz folgend, wenn nicht alle Ämter vorschriftsmässig besetzt sind. Das könnte gar die Gültigkeit der Beschlussfähigkeit des Rates beeinflussen.

Meines Wissens ist das Amt des Vize-Bürgermeisters in beiden Ortschaften nocht nicht besetzt, da sich eine der Parteien aus mir unverständlichen Gründen weigert, in die Exekutive gewählt zu werden. Ich habe heute meinen Beamten Auftrag gegeben, mich über den letzten Stand der Dinge zu informieren. Inzwischen warte ich immer noch auf eine Antwort vom Generalstaatsanwalt, ob eine Stadtverwaltung ohne einen gewählten Vizebürgermeister beschlussfähig ist. Da liegt meine Sorge.

Freundliche Grüsse

Prof Dr. G Toetemeyer

Vize Minister

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